Ein Mieter-freundlicher Grüner Deal

11 Forderungen der IUT  zur Renovierungswelle des EU Green Deal

11 Forderungen der International Union of Tenants zur Renovierungswelle des EU Green Deal- Ankurbelung der Wirtschaft durch Bekämpfung der Energiearmut und Schaffung eines gesunden und sicheren Lebensumfelds in grünen Vierteln.

  1. Der ”Green Deal” der EU sollte mit Maßnahmen kombiniert werden, die ebenfalls einen wirtschaftlichen Aufschwung nach der Corona-Pandemie sicherstellen. Es handelt sich um eine Wachstumsstrategie, die darauf abzielt, die EU in eine faire und erfolgreiche Gesellschaft zu verwandeln. Die Maßnahmen müssen so gestaltet werden, dass sie langfristig die Entwicklung hin zu einer sozial, wirtschaftlich und ökologisch nachhaltigen Gesellschaft unterstützen. Andernfalls müssen die Bürgerinnen und Bürger doppelt zahlen.
  2. Wohnkostenneutralität (Mieten, Energiekosten und lokale Steuern) sollte das Hauptprinzip des EU Green Deals sein. Da Renovierungskosten in den meisten europäischen Mitgliedsstaaten auf die Mieter umgelegt werden können, trägt Renovierung oft zur Verdrängung von Bewohnern und zur Gentrifizierung ganzer Viertel bei. Bezahlbarkeit bei der Renovierung bedeutet, dass Mieterhöhungen vollständig durch Energieeinsparungen ausgeglichen werden. Das Modell der Wohnkostenneutralität verbindet somit soziale und klimapolitische Ziele in idealer Weise und verhindert “Renovictions” (Verdrängung durch Renovierung).
  3. Die öffentlichen Mittel für die energieeffiziente Renovierung von öffentlichen, bezahlbaren Sozial- und Genossenschaftswohnungen sind im Vergleich zu den Anreizen für Privatwohnungen unzureichend. Dies trägt zur weiteren Schwächung von Mietern mit niedrigem und mittlerem Einkommen bei und verschärft die Energiearmut einer ohnehin verletzlichen Gruppe. Die öffentliche Finanzierung sollte auf öffentliche, bezahlbare Sozial- und Genossenschaftswohnungen konzentriert werden.
  4. Öffentliche Fördermittel für die Renovierung von privaten Mietwohnungen sollten mit Mietobergrenzen kombiniert werden, um eine Kapitalisierung der Fördermittel zu verhindern.
  5. Aufrechterhaltung lokaler demokratischer Prinzipien: Mietermitbestimmung sollte bei der Entscheidung über den Standard und die Kosten der Renovierung obligatorisch sein. Öffentliche Finanzierung sollte nur für Projekte gewährt werden, bei denen eine umfassende Beteiligung der Mieter an ihrer Planung und Ausführung gewährleistet ist.
  6. Im Mietwohnungssektor hat die Energieverbrauchs- und Energieemissionsbesteuerung kaum Lenkungswirkungen. Mieter haben nicht die Möglichkeit, bei steigenden Energiepreisen Energiesparinvestitionen zu tätigen. Dies kann nur der Eigentümer, den aber die steigenden Energiekosten nicht belasten, da er sie an die Mieter weitergeben kann. Aus diesem Grund brauchen wir gesetzlich geregelte positive und/oder negative Anreize, die sich an die Vermieter richten. Zum Beispiel ein Verbot von Mieterhöhungen für Wohnungen, die nicht einem Mindeststandard für Energieeffizienz entsprechen (siehe auch: Forderung 9).
  7. Die Besteuerung des Energieverbrauchs und der Energieemissionen trifft die verletzlichen Haushalte am härtesten, da diese Haushalte meist in weniger energieeffizienten Gebäuden leben. Eine mögliche Gegenmaßnahme ist die Umverteilung dieser Steuern auf Haushalte mit niedrigem und mittlerem Einkommen durch ein Klimawohngeld und die Kopplung öffentlicher EU-Fördermittel an die Existenz dieser Wohngeld-Zulagen.
  8. Die EU sollte das Prinzip der Subsidiarität gewährleisten. Die EU-Mitgliedstaaten können sich auf Klimaziele einigen, aber die Mittel, wie diese Ziele erreicht werden können, sollten auf lokaler Ebene ergriffen werden.
  9. Ein zuverlässiges System zur Messung und zum Vergleich bestehender Energieeffizienzmaßnahmen und Energieeinsparungen ist von entscheidender Bedeutung. Die Messung sollte in kwh/m² erfolgen, um Transparenz und Vergleichbarkeit zu ermöglichen, was bei den derzeitigen unterschiedlichen nationalen Systemen der Kennzeichnung in Energieklassen nicht gewährleistet ist.
  10. Kreislaufwirtschaft: Wenn die Renovierungswelle beginnt, werden wir jahrzehntelang mit den Ergebnissen leben müssen. Sorgfältige Planung der anstehenden Renovierungen wird die negativen ökologischen Effekte verkleinern. CO2-arme und nachhaltige Baustandards müssen eingehalten werden. Die Verwendung erneuerbarer Energien und Materialien, die frei von schädlichen Chemikalien und Stoffen sind, die die Gesundheit der Bewohner beeinträchtigen können, sollte festgelegt werden.
  11. Nachhaltig bebaute Umgebung: Strategien zur Entkarbonisierung sollten gebietsbezogen und nicht nur gebäudebezogen sein. Die Verbesserung der lokalen Energiesysteme, die Erschließung lokaler Energieressourcen, die Emissionsreduzierung auf lokaler Ebene, die Förderung von “Prosumer”-Modellen wie Mieterstrom, die hauptsächlich Anbietern des sozialen, bezahlbaren und genossenschaftlichen Wohnungsbaus unterstützt werden, können den Weg zu grünen Vierteln weisen, in denen sicheres und bezahlbares Wohnen und die Gesundheit der Bewohner im Vordergrund stehen.

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