Kündigungsausschluss, Solidarfonds und Zwangsräumungstopp notwendig Mieterbund fordert sofortiges Handeln des Bundesgesetzgebers

(dmb) Durch Betriebsschließungen, Kurzarbeit oder mangelnde Aufträge wird die bisherige Lebensgrundlage vieler Mieter kurzfristig entfallen. Die Pflicht zur Mietzahlung wird sie vor kaum überwindbare Herausforderungen stellen. Der Bundesgesetzgeber muss sofort handeln, um Mieter vor dem Verlust ihrer Wohnungen und deren Kündigung sowie der Kündigung der für den Lebensunterhalt erforderlichen Gewerberäume zu schützen.

Der Deutsche Mieterbund (DMB) fordert deshalb die sofortige Einführung einer mietrechtlichen Regelung, die die Kündigung des Mietverhältnisses wegen Zahlungsrückständen verhindert, sobald der bedürftige Mieter die Übernahme der Miete bei einem neu einzurichtenden Solidarfonds („Sicher-Wohnen-Fonds“) beantragt. Der Fonds zahlt dann an den Vermieter. Bereits der Online-Antrag des Mieters bei der zuständigen Stelle muss zum Ausschluss der Kündigung führen. Dies muss sowohl für die ordentliche als auch die fristlose Kündigung gleichermaßen gelten.

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